Ab welchem Alter darf mein Kind etwas kaufen?
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit? Warum schützt sie Kinder und was bedeutet das für Eltern? Das erfährst du im Video. Weiter unten findest du einen Musterbrief, mit dem du deine Zustimmung zu dem Geschäft, das dein minderjähriges Kind abgeschlossenes hat, verweigern kannst, und wichtige Anlaufstellen.
Ab welchem Alter darf mein Kind etwas kaufen?
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Die volle Geschäftsfähigkeit wird mit dem 18. Geburtstag erreicht. Ab diesem Zeitpunkt kann man alle Verträge selbst eingehen. Unterhalb dieser Altersgrenze ist die Geschäftsfähigkeit zum Schutz der Kinder und Jugendlichen beschränkt.
- Kinder bis 7 Jahre: Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind, sind nicht geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen keine Verträge abschließen. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn sie sich von ihrem Taschengeld z. B. eine Süßigkeit kaufen, ist das okay. Solche kleinen „Taschengeldgeschäfte“ dürfen sie alleine machen.
- Unmündige Minderjährige (7 bis 14 Jahre): Kinder zwischen 7 und 14 Jahren dürfen auch nur kleine Dinge von ihrem Taschengeld kaufen, also kleine Sachen des Alltags. Größere Geschäfte (wie teure Spiele oder Kauf eines Handys) dürfen sie nicht alleine abschließen. Dafür brauchten sie die Zustimmung ihrer Eltern.
- Mündige Minderjährige (14 bis 18 Jahre): Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, sie dürfen schon mehr alleine entscheiden. Sie können selbst über das Geld verfügen, das sie selbst verdient haben oder als Geschenk bekommen haben. Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn sie sich etwas kaufen, das sehr teuer ist oder langfristige Folgen hat (wie ein Handy-Vertrag), brauchen sie die Zustimmung der Eltern.
- Volljährige (ab 18 Jahren): Ab dem 18. Geburtstag ist man voll geschäftsfähig. Das bedeutet, man darf alle Verträge alleine abschließen, ohne dass die Eltern zustimmen müssen.
In der Broschüre Die Geschäftsfähigkeit Jugendlicher (2023) sind die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.
Unseren Musterbrief, mit dem du erklärst, dass du dem Kauf deines Kindes nicht zustimmst, findest du hier.
Hier findest du weitere Links und Anlaufstellen
Eine Broschüre der Arbeiterkammer (AK) informiert über die wichtigsten Konsumentenrechte vor, während und nach einem Kauf.
In der Regel verlaufen Geschäfte im Alltag von Konsument:innen problemlos. Wie Konsument:innen am besten vorgehen, wenn es zu Unstimmigkeiten mit dem Unternehmen kommt, ist in der Rubrik Rechtsdurchsetzung auf konsumentenfragen.at beschrieben.
Das Wichtigste zu Schlichtungsstellen ist hier zusammengefasst.